Österreich

Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

In Österreich gehört die Evaluierung psychischer Belastungen in den normalen Arbeitsschutzalltag. BASA gibt dafür einen klaren Rahmen. Ob Sie mit der Plattform selbst arbeiten oder den Full-Service nutzen: Sie erhalten eine nachvollziehbare Datengrundlage für Ihre nächsten Schritte.

Rechtlicher Rahmen in Österreich

§4 ASchG verpflichtet Arbeitgeber, psychische Belastungen systematisch zu erfassen und zu beurteilen. In der Praxis heißt das: sauber vorbereiten, strukturiert auswerten und Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren. BASA liefert dafür die Methode, die Software unterstützt Sie bei Durchführung und Dokumentation.

Die Lösung: BASA und Software für die Evaluierung psychischer Belastungen

Sie führen die Evaluierung in einem festen Ablauf durch: Einladen, erheben, auswerten, Ergebnisse besprechen und Maßnahmen planen. Aus den Daten entstehen Poster, Workbook und Berichte, die Sie intern weiterverwenden können. So wird aus der Pflicht ein Steuerungsinstrument für den Alltag.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Evaluierung, BASA und eigener Durchführung.

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Die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§4 ASchG) verankert. Eine reine Mitarbeiterbefragung (z. B. zu Zufriedenheit, Kultur) erfüllt diese Anforderungen nicht. ACOMERA unterstützt Sie bei der Evaluierung mit dem BASA-Verfahren und hilft Ihnen, rechtliche Anforderungen im Blick zu behalten.

Ja. BASA deckt die Anforderungen an die Evaluierung psychischer Belastungen ab. Im GB-Psych-Kompass der Freien und Hansestadt Hamburg wird BASA empfohlen. Die Software setzt BASA vollständig um – von der Erhebung bis zu Berichten und Maßnahmenvorlage. Gleiche Methode wie in Deutschland und der Schweiz, rechtlich an den österreichischen Rahmen angepasst.

Ja. Mit der Software führen Sie die Erhebung inhouse durch. Externe Berater sind nur nötig, wenn Sie es wünschen. Alternativ bieten wir Full-Service: Wir übernehmen Planung, Einladungen, Auswertung und Berichte – Sie konzentrieren sich auf die Maßnahmen.