Mit zwei Argumenten, die zusammengehören. Erstens: Die GBU ist seit 2013 Pflicht (§5 ArbSchG) — sie kommt also ohnehin. Zweitens, und für die Geschäftsführung oft entscheidender: Sie setzt an den Arbeitsbedingungen an, die über Bindung, Ausfälle und Leistung mitentscheiden — Arbeitsmenge, Handlungsspielraum, Führung und Unterstützung. Wer diese Bedingungen verbessert, beugt Fehlbelastung vor, statt nur Symptome zu behandeln. Rahmen Sie die GBU deshalb nicht als Pflichtübung, sondern als Werkzeug der Organisationsentwicklung. Die Nutzen-Argumente im Detail:
Warum sich die GBU lohnt. Wichtig und ehrlich: Der Nutzen entsteht durch die umgesetzten Maßnahmen, nicht durch die Erhebung allein — pauschale Erfolgsgarantien gibt es nicht.